Versicherungen und ihre Werkstätten
Viele Autoversicherungen schreiben die reparierende Werkstatt in ihren Kaskotarifen bei Schäden nach einem Unfall vor, als Gegenzug zahlt der Kunde niedrigere Beträge – bedeutet dies, dass die Qualität des Ergebnisses dafür schlechter ist? Eine Frage, die sich viele Fahrzeughalter stellen dürften. Versicherungsexperten des Goslar Instituts haben eine Antwort gefunden.
Für Autoversicherer ist die Verweisung auf Partnerwerkstätten ein sicheres und gutes Geschäft, da sie diesen einen deutlich geringeren Stundensatz auszahlt als normal üblich. Gerade deshalb sind Werkstattbindungen bei Autoversicherungen gerade so verbreitet. Die Qualität für den Kunden leide darunter jedoch nicht, so haben die Experten herausgefunden. Es werden genauso Originalprodukte der Hersteller verwendet wie auch in freien Werkstätten. Auch die ordnungsgemäße Reparatur und eine Garantie auf diese Leistung seien standardgemäß und einwandfrei. Denn schließlich hätten die Versicherungen auch große Hindernisse bei der Suche nach einem Partnerbetrieb zu überwinden: Ausschließlich Großwerkstätten mit geschultem Fachpersonal werden akzeptiert, die Reparaturen stichprobenmäßig überprüft.
Auf gesetzlicher Ebene bleiben jedoch noch einige Aspekte bei den Versicherungsverträgen mit einer Werkstattbindung fraglich. So ist offen, ob die Garantie der Versicherung oder gar des Automobilherstellers weiterhin gilt, wenn Unfallreparaturen bei freien Werkstätten durchgeführt werden. Ein Urteil ist bisher nicht gefällt worden, allerdings wurde in einem früheren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof für Mercedes-Benz entschieden, sodass, nachdem ein Fahrzeughalter sein Auto nicht bei der Vertragswerkstatt hat inspizieren lassen, keine Durchrostungsgarantie gegeben werden musste. Mehr zum Thema Autoversicherung auf www.kfzversicherung-infos.de/.
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